Nicht alles in einem Korb

Vermögenssicherung

Vermögen, das vollständig innerhalb eines Rechtsraums liegt, ist diesem Rechtsraum vollständig ausgeliefert. Diversifikation über Jurisdiktionen hinweg ist die strukturelle Antwort.

Wichtig vorab: Vermögenssicherung außerhalb der EU bedeutet die rechtliche und geografische Diversifikation deines Vermögens. Es bedeutet nicht das Verschweigen von Vermögen gegenüber dem heimischen Fiskus. Steuerliche Erklärungspflichten bestehen unabhängig davon, wo das Vermögen liegt. Unsere Beratung bewegt sich strikt innerhalb des rechtlich Zulässigen.

Konto ohne automatischen Informationsaustausch

USA und Philippinen, die zwei realistischen Optionen.

  • USA: kein CRS, nur FATCA (asymmetrisch)
  • Philippinen: kein CRS, kein FATCA-Schwerpunkt
  • Compliance gegenüber Heimatfiskus bleibt unverändert

Mit dem Common Reporting Standard (CRS) haben sich seit 2017 rund 120 Jurisdiktionen verpflichtet, Kontoinformationen von Steuerausländern automatisch an deren Heimatländer zu melden. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerlich ansässig ist und ein Konto in Luxemburg, Liechtenstein, der Schweiz, Singapur oder Hongkong unterhält, dessen Saldi und Erträge werden jährlich automatisch an den Heimatfiskus übermittelt.

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Außerhalb dieses Netzwerks bestehen zwei realistische Optionen für DACH-Mandanten.

Die USA sind die wichtigste. Die Vereinigten Staaten haben CRS nicht ratifiziert und nutzen stattdessen FATCA, das ausschließlich Auslandskonten von US-Personen an die IRS meldet. In umgekehrter Richtung gibt es keinen automatischen Datenfluss aus US-Banken an europäische Steuerbehörden. Ein Konto bei einer US-amerikanischen Bank oder, oft praktischer, bei einem US-Broker (Interactive Brokers US, Charles Schwab) untersteht damit keiner automatischen Meldung an Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Eine Multi-Member-LLC-Struktur kann den Zugang zum US-Banking-System für Nicht-Residente erleichtern.

Die Philippinen sind die zweite realistische Option. Das Land hat sich CRS noch nicht angeschlossen, ohne festes Beitrittsdatum. Banken wie Metrobank, BDO, BPI und Security Bank betreiben substantielle Private-Banking-Abteilungen. Wer ohnehin einen Plan-B-Aufenthaltstitel oder die SRRV strukturiert (siehe Plan B Residence), kann Banking dort gleich mit aufbauen.

Wichtig: Kein automatischer Informationsaustausch bedeutet nicht keine Steuerpflicht. Bestehende Erklärungspflichten in deinem Wohnsitzland bleiben unverändert.

Was wir tun: Wir strukturieren US-LLC-Setups für DACH-Mandanten, koordinieren mit US-Banken und Brokern, und bauen auf den Philippinen die operative Verbindung von Aufenthaltstitel und Banking auf.

Singapur-Banking

Eine der seriösesten Banking-Jurisdiktionen weltweit.

  • Premier Banking ab SGD 200.000-350.000
  • Private Banking ab USD 1-5 Mio.
  • Politische Stabilität, AML-Strenge, hohe Compliance

Singapur ist nicht außerhalb des CRS, im Gegenteil: Es ist eines der bestintegrierten Mitglieder. Wer ein Singapur-Konto eröffnet, dessen Daten werden an die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes gemeldet. Die Frage ist also nicht Privatsphäre, sondern Qualität, Stabilität und Diversifikation. In diesen drei Dimensionen ist Singapur weltweit kaum zu übertreffen.

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Singapur kombiniert politische Stabilität, eines der stärksten Bankensysteme der Welt, eine eigene Reservewährung (SGD) als Alternative zu Euro und Dollar, und einen Banking-Sektor, der seit zwanzig Jahren konsequent Asset-Management für internationale HNWIs aufgebaut hat. Die großen lokalen Adressen sind DBS, OCBC und UOB. Premier-Banking-Eintrittsschwellen liegen bei SGD 200.000 bis 350.000 (rund 140.000 bis 240.000 Euro), mit deutlich höheren Mindesteinlagen für die Private-Banking-Stufen.

Für vermögende Mandanten sind die internationalen Private Banks vor Ort interessant: Bank of Singapore (Tochter der OCBC), Julius Baer Singapore, Lombard Odier Singapore, Pictet Singapore, UBS Singapore. Mindesteinlagen je nach Haus zwischen USD 1 Mio. und USD 5 Mio.

Der praktische Wert: ein Singapur-Konto ist eine zweite Banking-Säule, geografisch und politisch entkoppelt von der EU. Im Falle politischer Verwerfungen in Europa, von Kapitalverkehrskontrollen oder von erzwungenen Bail-Ins europäischer Banken bleibt das Singapur-Konto unabhängig erreichbar.

Onboarding ist anspruchsvoll: persönliche Anwesenheit oft erforderlich, KYC-Dokumentation umfangreich, Source-of-Wealth-Nachweis detailliert.

Was wir tun: Wir koordinieren mit unseren Partnern in Singapur, bereiten die Source-of-Wealth-Dokumentation vor, und begleiten dich operativ durch das Onboarding bei der für dich passenden Bank.

Goldlagerung außerhalb der EU

Physisches Gold, allokiert, segregiert, jurisdiktionell unabhängig.

  • Singapur Freeport, BullionStar
  • Schweizer Zollfreilager Zürich und Genf
  • Allokiert und segregiert: kein Bankengläubiger-Anspruch

Physisches Gold ist die älteste Form der Vermögenssicherung, die ohne Gegenpartei-Risiko auskommt. Anders als ein Bankguthaben (Forderung gegen die Bank) oder ein ETF (Anteil an einer Sondervermögensstruktur) ist allokiertes, segregiertes Gold im Schließfach dein direktes physisches Eigentum. Voraussetzung: die richtige Jurisdiktion, der richtige Lagerort, die richtige Vertragsstruktur.

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Singapur hat sich in den vergangenen 15 Jahren zur weltweit führenden Goldlagerungs-Jurisdiktion entwickelt. Der Singapore Freeport (Le Freeport) am Changi Airport ist eine hochsichere Zollfreilager-Anlage. Anbieter wie BullionStar Singapore verkaufen, lagern und liefern Gold unter ISO 27001-Standards, mit voll allokierten und segregierten Beständen. Die Mehrwertsteuer entfällt auf Investment-Gold, Singapur kennt keine Vermögenssteuer, und die rechtliche Stabilität ist außergewöhnlich.

Die Schweiz ist die klassische europäische Alternative. Zollfreilager in Zürich und Genf bieten seit Jahrzehnten Gold- und Edelmetall-Lagerung an. Anbieter wie BFI Capital Group, Loomis International, oder Brink's Switzerland bedienen DACH-Mandanten direkt. Schweizer Bankenlagerung ist verfügbar, aber inzwischen unter erhöhter CRS-Sichtbarkeit. Ungebundene Lagerung außerhalb der Banken-Struktur bleibt diskreter.

Liechtenstein und Neuseeland sind kleinere, aber realistische Optionen für spezielle Konstellationen.

Wichtig: Gold im heimischen Bankschließfach ist im Insolvenzfall der Bank zugänglich. Gold in einem Zollfreilager außerhalb der EU ist von europäischen Beschlagnahme-Anordnungen weitgehend isoliert, vorausgesetzt es ist sauber dokumentiert und nicht in deinem Heimatland deklariert hinterlegt.

Was wir tun: Wir beraten zur jurisdiktionellen Wahl je nach Vermögensgröße, koordinieren mit BullionStar Singapore und Schweizer Zollfreilager-Anbietern, und strukturieren den Erwerb so, dass die spätere Liquidierbarkeit nicht durch Dokumentationslücken eingeschränkt wird.

Broker außerhalb der EU

Wertpapierdepots außerhalb des europäischen Rechtsraums.

  • Interactive Brokers (US, Singapore, Australia)
  • Charles Schwab International (US)
  • Saxo Singapore, DBS Vickers, Tiger Brokers

Ein deutscher, österreichischer oder Schweizer Online-Broker (Comdirect, ING, Flatex, Swissquote) ist administrativ bequem, aber jurisdiktionell vollständig im europäischen Rechtsraum verortet. Im Falle politischer Eingriffe (Vermögensabgaben, Kapitalverkehrskontrollen, erzwungener Verkauf bestimmter Wertpapiere) sitzt dein Depot in der Schusslinie. Ein Broker-Konto außerhalb der EU ist die strukturelle Antwort.

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Interactive Brokers ist die wichtigste Adresse für internationale Investoren. Die US-Mutter (IB LLC) operiert unter SEC- und SIPC-Aufsicht, mit zusätzlichen Niederlassungen in Singapur (IB Singapore), Hongkong, Australien und UK. DACH-Mandanten können sich oft direkt bei IB Singapore oder IB Australia anmelden, mit deutlich besseren Konditionen als die EU-Tochter (IB Ireland). Mindesteinlage: USD 0 bei IB US für Aktivkonten, höhere Schwellen für die Asien-Töchter.

Charles Schwab International ist die seriöseste Adresse für reine USD-Brokerage über US-Wertpapiere. Mindesteinlage USD 25.000, hervorragender Service, voller Zugang zum US-Markt.

Saxo Singapore und DBS Vickers bedienen Asien-Schwerpunkte und sind interessant für Mandanten mit asiatischen Vermögensteilen. Tiger Brokers und Webull sind günstigere Alternativen für aktives Trading, allerdings mit weniger Service.

Der praktische Effekt: dein Depot liegt rechtlich außerhalb der EU, deine Wertpapiere sind bei einem nicht-europäischen Verwahrer, und im Krisenfall hast du den direkten Zugriff über die ausländische Tochter ohne Umweg über eine EU-regulierte Adresse.

Was wir tun: Wir beraten zur Broker-Wahl je nach deinem Investitionsprofil, helfen beim Onboarding (besonders bei IB Singapore und Saxo, die strengere Source-of-Wealth-Prüfungen haben), und strukturieren den Übergang von einem EU-Broker zu einem außereuropäischen Setup.

Schutz vor Lastenausgleich

Was passiert, wenn Deutschland eine Vermögensabgabe einführt.

  • Rechtsgrundlage existiert: Art. 14 und 106 GG, LAG 1952
  • Diskussion regelmäßig in politischen Programmen
  • Schutz durch geografische Vermögensdiversifikation

Wenig diskutiert, aber juristisch real: Deutschland hat mit dem Lastenausgleichsgesetz von 1952 und der Verfassungsbestimmung in Art. 106 GG (Lastenausgleichsabgaben) das rechtliche Instrumentarium, um in einer schweren Krisensituation eine einmalige Vermögensabgabe auf inländisches Vermögen zu erheben. Die historische Anwendung war die Lastenverteilung nach dem Zweiten Weltkrieg, der rechtliche Rahmen ist aber bis heute aktiv und wurde 2022 im Kontext der Hochwasser-Folgen reaktiviert.

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Die politische Wahrscheinlichkeit einer modernen Lastenausgleichs-Aktivierung ist umstritten. Was nicht umstritten ist: das Instrument existiert, es ist verfassungsrechtlich vorgesehen, und es wird in den politischen Programmen einzelner Parteien (SPD, Grüne, Linke) immer wieder als Option diskutiert. In Krisenszenarien (Eurozonen-Krise, Krieg, schwere Rezession) ist die politische Dynamik einer Lastenausgleichs-Forderung erheblich. Auch Österreich kennt vergleichbare Konstrukte unter dem Vermögensabgabegesetz, die Schweiz unter Art. 132 BV.

Der strukturelle Schutz ist denkbar einfach: Vermögen außerhalb der EU ist von deutschen, österreichischen oder Schweizer Lastenausgleichs-Anordnungen praktisch nicht erfassbar. Eine Vermögensabgabe kann nur auf das zugreifen, was die heimischen Behörden tatsächlich vollstrecken können. Bei einem Schweizer Bankguthaben besteht über Rechtshilfeabkommen ein Zugriff. Bei einem Singapur-Konto, einem US-Brokerage-Depot oder einer Gold-Allokation im Singapore Freeport ist die Vollstreckbarkeit erheblich erschwert.

Wichtig: Lastenausgleich ist keine Steuerflucht-Frage. Die Erklärungspflicht des Vermögens bleibt. Was sich ändert, ist die Vollstreckbarkeit einer hypothetischen Abgabe.

Was wir tun: Wir analysieren dein konkretes Vermögensportfolio, identifizieren die innerhalb der EU besonders exponierten Komponenten, und strukturieren schrittweise eine außereuropäische Diversifikation. Bei Mandanten ab einem bestimmten Vermögensumfang erstellen wir einen schriftlichen Diversifikationsplan über mehrere Jurisdiktionen.

Wie sicher liegt dein Vermögen wirklich?

Im Erstgespräch klären wir, welche Teile deines Vermögens in der EU besonders exponiert sind, und wo wir mit überschaubarem Aufwand die strukturelle Diversifikation aufbauen können. Vermögenssicherung ist eine Frage von Jurisdiktion und Vollstreckbarkeit, nicht von Verheimlichung.

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