Krypto
Die Zeit der unbeobachteten Krypto-Bestände ist seit dem 1. Januar 2026 vorbei. Wer signifikante Krypto-Positionen hält, braucht jetzt eine durchdachte Struktur.
Was sich 2026 fundamental geändert hat: Mit der DAC8-Richtlinie der EU sind zentralisierte Krypto-Börsen seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet, sämtliche Transaktionen von EU-ansässigen Nutzern automatisch an die Steuerbehörden zu melden. Erste Datenübermittlung im September 2027 für das Berichtsjahr 2026. Wer signifikante Krypto-Bestände hält, muss sein Setup jetzt überprüfen und gegebenenfalls vor dem ersten Reporting umstrukturieren.
DAC8 und MiCA: Was sich 2026 fundamental geändert hat
Das Ende der ungemeldeten Krypto-Bestände bei zentralisierten Börsen.
- DAC8 in Kraft seit 1. Januar 2026
- MiCA-Übergangszeit endet 1. Juli 2026
- Erste CARF-Datenübermittlung September 2027
Die Directive on Administrative Cooperation 8 (DAC8) ist die EU-Umsetzung des OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF). Sie ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und verpflichtet jeden Crypto-Asset Service Provider (CASP), der EU-ansässige Kunden bedient, zur automatischen Meldung sämtlicher relevanter Transaktionen an die Steuerbehörden des jeweiligen Wohnsitzlandes des Nutzers. Erste Datenübermittlung: zwischen Januar und September 2027 für das Berichtsjahr 2026.
Self-Custody und Cold Storage
Die strukturelle Antwort: kein Drittverwahrer, keine Meldepflicht.
- Hardware Wallets: Ledger, Trezor, Coldcard
- Multi-Sig-Setups für höhere Beträge
- Air-Gapped Cold Storage für Langzeit-Halten
Die einzige strukturelle Antwort auf DAC8 und CARF ist die Eliminierung der Drittpartei aus deiner Krypto-Verwahrung. Wer seine Bitcoin, Ethereum oder andere Bestände in einer Hardware-Wallet hält, deren Private Keys ausschließlich er selbst kontrolliert, hat keinen meldepflichtigen Crypto-Asset Service Provider in der Kette.
Krypto steueroptimiert auscashen
Der Verkauf ist das steuerliche Ereignis. Wann und wo entscheidet alles.
- DE: §23 EStG, steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer
- CH: privates Vermögen, Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerfrei
- Wegzug vor Verkauf: §6 AStG Wegzugsbesteuerung beachten
Das eigentliche steuerliche Ereignis bei Krypto ist nicht der Besitz, sondern der Tausch (gegen Fiat oder gegen andere Krypto-Assets). Wer große Bestände hält und einen Teil realisieren möchte, sollte den Zeitpunkt und das Wohnsitzland des Verkaufs sorgfältig wählen. Vier Konstellationen sind für unsere Klientel praxisrelevant.
Wohnsitze für Krypto-Investoren
Drei Länder, drei unterschiedliche Logiken: Georgien, Malta, Philippinen.
- Georgien: Territorialprinzip, 0% auf ausländische Quellen
- Malta: Non-Dom-Regime, Remittance-Basis
- Philippinen: Territorialprinzip, kein CRS, keine CARF-Teilnahme bisher
Wer signifikante Krypto-Bestände hält und langfristig auf den Vermögensaufbau abzielt, profitiert von einem Wohnsitz, der entweder Krypto strukturell günstig behandelt oder gar nicht erst erfasst. Drei Länder bieten für unsere Klientel realistische Optionen.
DAC8 läuft. Wie steht dein Krypto-Setup?
Im Erstgespräch prüfen wir deine aktuelle Exposition gegenüber DAC8 und CARF, identifizieren strukturelle Schwachstellen, und entwickeln eine Strategie für die kommenden 12 bis 24 Monate. Das erste DAC8-Reporting ist im September 2027. Bis dahin ist Zeit für eine ruhige Umstrukturierung.
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